UMSETZUNG

Kostenermittlungsgrundlagen

 

 

Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute) Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen

 

Abstimmung und Koordination der Leistungsverzeichnisse und Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute)

 

Ermittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der Leistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) als Kostenanschlag (z.B. nach ÖNORM B 1801-1)

 

 

 

Ausführungs-& Detailplanung

 

 

Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben

 

Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführungen

 

 

 

Örtliche Bauaufsicht

 

 

Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.

 

Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes

 

Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) gemäß § 2 Abs. 6, insbesondere mit nachstehenden weiteren Teilleistungen:

 

Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen

 

Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen

 

Örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen

 

Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen

 

Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit

 

Führung des Baubuches

 

Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und

 

Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen

 

Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren

 

Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn

 

Die örtliche Bauaufsicht umfasst nicht die Obliegenheiten der Bauführung.

 

 

 

Künstlerische Oberleitung der  Bauausführung

 

 

Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht

 

 

 

Technische Oberleitung

 

 

Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen Abs. (1) bis (4): Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn

 

Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)

 

Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten

 

 

Geschäftliche Oberleitung

 

 

Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche

 

Durchführung der Ausschreibung

 

Einholung der Angebote

 

Überprüfung und Bewertung der Angebote

 

klärende Gespräche mit den Bietern

 

Mitwirkung bei der Auftragserteilung

 

Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes

 

Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht

 

Kostenfeststellung (z.B. nach ÖNORM B 1801-1).

 

Wir bieten jeden ersten Mittwoch im Monat einen kostenlosen Termin für ein Beratungsgespräch zu Bauthemen aller Art.

Den nächsten Beratungstermin bitte telefonisch oder per E-mail beantragen.

 

alp architektur zt gmbh

Arch. DI FRANZ LEUTHNER, MSc

Ziviltechniker

mail    office@a-lp.at

mobil  +43 650 9243838

Bürostandort Krems:

3500, Kaiser Friedrich Strasse 6